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Gesamtleitung

Der Begriff der Gesamtleitung ist eine Spezialität des Bauwesens. In allen anderen Branchen der Wirtschaft spricht man von Projektleitung (siehe auch «Günstiger bauen», Absatz «Die Gesamtleitung [Projektleitung]»). Die Gesamtleitung ist eine absolute Schlüsselfunktion bei jedem Projekt.

In der alten Ordnungsfamilie ist die Gesamtleitung ausgesprochen stiefmütterlich behandelt worden. Zwei Paragraphen, einschliesslich einer Liste mit vier Punkten, haben ausgereicht, um sie zu beschreiben (Art. 3.3.1 LHO SIA 102; Ausgabe 1986).

In der Ausgabe von 2001 findet man nun immerhin eine etwas umfassendere Beschreibung der Gesamtleitung samt einer richtigen Tätigkeitsliste (Art. 3.4 SIA 102; Ausgabe 2001).

Leistungsbeschrieb

Der Leistungsbeschrieb in der Ordnung LHO SIA 102 (Ausgabe 2001) ist erheblich umgestaltet worden. Der Grundaufbau richtet sich streng nach dem allgemeingültigen, aber nur schematischen Leistungsbeschrieb des Leistungsmodells SIA 112. Er enthält die fachspezifischen Detailinhalte, welche für die Regelung der Architektenarbeit nötig sind.

 

  • Formale Änderungen

Wir betrachten zuerst die eher formalen Änderungen im Leistungsbeschrieb der LHO SIA 102 (Ausgabe 2001).

  • Der Leistungsbeschrieb ist weiter gefasst und schliesst zum Beispiel die «Strategische Planung» mit ein.
  • Der Planungsablauf für die eigentliche Architektenarbeit (Projektierung bis Realisierung) ist völlig neu gegliedert. Aus den fünf Phasen und 17 Teilleistungen des alten Beschriebs werden drei Phasen und sieben Teilphasen, welche wiederum in Leistungsbereiche unterteilt sind.
  • Viele der traditionellen Begriffe sind angepasst worden. Aus den «provisorischen Ausführungsplänen» beispielsweise werden die «Ausschreibungspläne».

 

  • Inhaltliche Änderungen

Neben den formalen gibt es auch einige inhaltliche Änderungen. Die meiner Ansicht nach wichtigste Erweiterung betrifft die Kostenermittlung zum Zeitpunkt des Bauprojekts. In der alten Ordnung hat man die Kosten bei diesem Projektstand lediglich geschätzt, und zwar auf nicht mehr als 20% genau (beispielsweise anhand der kubischen Berechnung). Die Elementmethode wird nicht erwähnt.

In der revidierten Ordnung LHO SIA 102 (2001) ist die Kostenermittlung in der gleichen Projektphase nun sehr viel konkreter geregelt (siehe Auszug aus dem nachfolgenden Leistungsbeschrieb): Der Genauigkeitsgrad wird mit 10% angegeben und als mögliches Instrument der Kostenermittlung wird ausdrücklich die Elementmethode genannt.

Im Leistungsmodell SIA 112 ist nur rudimentär angesprochen, dass die Kosten zu ermitteln seien (siehe Abbildung «Leistungsmodell SIA 112: Beispiel eines Leistungsbereichs»). Anhand der Details im Beispiel kann nun aber konkret vereinbart werden, dass der Genauigkeitsgrad 10% betragen soll und die Elementmethode anzuwenden sei.

Die standardisierten Detailinhalte aus den Leistungsbeschrieben der LHO SIA 102 ff. werden somit herangezogen, um einen massgeschneiderten Leistungsbeschrieb nach dem Leistungsmodell zu erstellen.

Auszug aus dem Leistungsbeschrieb der LHO SIA 102 (Ausgabe 2001):
4.32 Bauprojekt, Leistungsbereich Kosten / Finanzierung

Kostenvoranschlag
Grundleistungen
  • Erstellen des Kostenvoranschlags mit detaillierter Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten und Lieferungen, Bezeichnung der gewählten Materialien, mit Ausmass und geschätzten Preisen. Aufbau des Kosten- voranschlags z.B. nach Untergruppen und Gattungen des BKP (Baukostenplan) oder nach der Elementmethode gegliedert. Einbeziehen der durch die Spezialisten erstellten Kostenvoranschläge unter Berücksichtigung des vereinbarten Genauigkeitsgrades. Der Genauigkeitsgrad (mangels besonderer Vereinbarung +/- 10%) ist im Kostenvoranschlag zu nennen. Beträge für Unvorhergesehenes sind separat auszuweisen.
  • (...)
Besonders zu vereinbarende Leistungen
  • Schätzen der Betriebs- und Unterhaltskosten, Rentabilitätsberechnung
  • Baukostenvergleich grundsätzlich verschiedener Konstruktionsarten
  • (...)