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| Leistungsspektrum der Bauherrenberatung |
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Das Leistungsspektrum der Bauherrenberatung umfasst die folgenden Schwerpunkte:
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Schwerpunkt 1: Formulierung von Nutzeranforderungen
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Bei vielen Bauvorhaben ist das Formulieren der Nutzeranforderungen eine anspruchsvolle Aufgabe. Dies trifft insbesondere auf viele öffentliche Bauprojekte zu.
Die Nutzeranforderungen bestehen aus zwei Teilen: in einem Teil A geht es um die Nutzung der einzelnen Räume, in einem Teil B um Systeme, welche das Gebäude als Ganzes betreffen (Sicherheit, Gebäudetechnik, etc.).
Da viele nutzerseitige Stellen an der Spezifikation der Anforderungen beteiligt sind, braucht es eine (nutzerseitige) Projektleitung, die sich um die systematische Aufbereitung und Koordination der Nutzeranforderungen kümmert. Die Nutzerprojektleitung wirkt auch als offizielle Schnittstelle zu anderen Projektbeteiligten (Bauherrschaft, Bauplaner, etc.).
Hans Röthlisberger kann für die Tätigkeit der nutzerseitigen Projektleitung überzeugende Referenzprojekte vorweisen.
>> weiter zum Schwerpunkt «Formulierung von Nutzeranforderungen»
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Schwerpunkt 2: Beratung bei Honorarverträgen
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Das Honorarwesen im Bauplanungsgewerbe zeichnet sich nicht durch Einfachheit aus. Nicht professionelle Bauherrschaften haben oft Mühe, sich hier zurechtzufinden.
Hans Röthlisberger hat intensiv publiziert zum Thema der Vertrags- und Honorarfragen im Bauwesen und berät diesbezüglich immer wieder Bauherrschaften.
>> weiter zum Schwerpunkt «Beratung bei Honorarverträgen»
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Schwerpunkt 3: Beratung bei Generalunternehmer-Verträgen
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Ein Generalunternehmer-Vertragsmodell liegt dann vor, wenn die Bauherrschaft als Bestellerin die Realisierung eines kompletten Bauwerks einem einzigen Werkvertragspartner überträgt. Derartige Verträge haben eine erhebliche finanzielle Tragweite. Die wichtigsten Punkte, mit denen sich die Bestellerin auseinander setzen muss, betreffen die Wahl der Vertragsgrundlage, die Methode der Preisbestimmung sowie die Abdeckung von Risiken aller Art.
>> weiter zum Schwerpunkt «Beratung bei Generalunternehmer-Verträgen»
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Schwerpunkt 4: Terminplanung
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Bei vielen Bauprojekten sind leicht verständliche Terminpläne erwünscht, die sich speziell an die Bauherrschaft oder die Nutzer richten.
Ein Beispiel ist ein summarischer Übersichtsterminplan, welcher die terminlichen Aspekte aus der Sicht des Entscheidungsgremiums der Bauherrschaft beleuchtet.
Oft werden aber auch detaillierte Terminpläne benötigt, etwa zur Koordination von nutzerseitigen Teilprojekten.
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Schwerpunkt 5: Kostenwesen (Prüfung der Bauabrechnung)
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Die Kontrolle und Genehmigung der Bauabrechnung ist eine wichtige Aufgabe der Bauherrschaft auf dem Gebiet des Kostenwesens.
Anhand eines Beispiels wird gezeigt, wie die Bauabrechnung bei einem Generalunternehmer-Projekt geprüft werden kann. Die Preisbestimmung beruht auf dem Vertragsmodell der offenen Abrechnung mit Kostendach.
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Schwerpunkt 6: Standort evaluieren
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Die räumliche Infrastruktur eines Technologieunternehmens ist nicht mehr befriedigend. Die Geschäftsleitung sucht ein anderes Mietobjekt, das mehr Potential bietet.
Angestrebt werden günstigere logistische Abläufe. Zudem soll die Firma besser als Einheit erkennbar sein.
Anhand eines Beispiels wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Suche nach einem neuen Standort erläutert.
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Schwerpunkt 7: Expertisen
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Anlässe für Expertisen ergeben sich oft bei Bauschäden oder Konkursfällen von Vertragspartnern. Im beschriebenen Beispiel saniert eine Bauherrschaft einen grossen Wohnblock. Nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind, geht der mit der Sanierung beauftragte Generalunternehmer Konkurs. Im Hinblick auf die Behebung der Mängel wendet sich die Bauherrschaft an den Solidarbürgen der konkursiten Firma, eine Bank. Diese stellt in Aussicht, die Forderung erfüllen zu wollen, verlangt aber zuerst eine neutrale Schadensprüfung.
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