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C. Projektbezogener Leistungsbeschrieb

Die Planerleistungen werden gemäss Leistungsmodell projektbezogen festgelegt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum mehrheitlich standardisierten (nicht projektbezogenen) Leistungsbeschrieb der LHO SIA 102 ff.

Der Leistungsbeschrieb des Leistungsmodells ist ausgesprochen rudimentär und grobmaschig, wie aus dem Beispiel unten hervorgeht. Zum Leistungsbereich «323 Kosten / Finanzierung» (in der Teilphase Bauprojekt) wird dort nur gesagt, dass die Kosten zu ermitteln seien und dass dafür Detailstudien angefertigt werden müssten.

Leistungsmodell SIA 112
Beispiel eines Leistungsbereichs aus dem Leistungsbeschrieb

32 Teilphase Bauprojekt
323 Leistungsbereich Kosten / Finanzierung
Erwartete Ergebnisse / Dokumente
überarbeitete Investitionskosten, Betriebskosten,
Wirtschaftlichkeit und Kennzahlen, Detailstudien
Leistungen und Entscheide des Auftraggebers
Vorgaben der Genauigkeit der Kostenermittlung
Genehmigen der Kosten, Verfeinern der Kostenziele
Leistungen der Planer: mögliche Modulinhalte
323.1 Kosten
• Ermitteln der Kosten und der Wirtschaftlichkeit
• Detailstudien für die Kostenermittlung

Damit der Leistungsbeschrieb nicht wertlos ist, muss er für die konkrete Aufgabenstellung mit projektspezifischen Inhalten angereichert werden. Ausgangspunkt dieser Konkretisierung ist die Projektdefinition der Bauherrschaft, welche alle wesentlichen Vorgaben und Randbedingungen enthalten muss. Anhand dieser Informationen wird das Planerteam und insbesondere der Gesamtleiter in die Lage versetzt, die Planungsleistungen aller Fachplaner im Detail zu beschreiben und das Angebot zu kalkulieren.

 

  • Bezug zur LHO SIA 102 ff.

Für den Leistungsbereich «Kosten / Finanzierung» findet man in der LHO SIA 102 Hinweise zur Konkretisierung, welche das Fachgebiet des Architekten betreffen (siehe dazu den Auszug aus dem Leistungsbeschrieb: 4.32 Bauprojekt, Leistungsbereich Kosten / Finanzierung ). Für das konkrete Projekt kann beispielsweise festgelegt werden, dass eine Kostenermittlung mit 10% Genauigkeit erstellt und dafür die Elementmethode (siehe «Günstiger bauen», Abschnitt «Kostenermittlung nach Bauteilen [Elementmethode]) angewendet werden soll. Man könnte aber problemlos zusätzlich regeln (was ich bei vielen Projekten bevorzuge), dass auf den Zeitpunkt kurz vor Baubeginn auch noch ein klassischer Kostenvoranschlag angefertigt wird (gegliedert nach Arbeitsgattungen und nicht nach Elementen), und zwar mit 5% Genauigkeit (siehe dazu «Günstiger bauen», Abschnitt «Kostenermittlung nach Arbeitsgattungen [Kostenvoranschlag]»; insbesondere Absatz «Zur Genauigkeit des Kostenvoranschlags»).

Es dürfte nützlich sein im projektbezogenen Leistungsbeschrieb auch zu den Detailstudien zum Zeitpunkt des Bauprojekts nähere Angaben zu machen. Nehmen wir an, dass es sich beim Bauvorhaben um ein grösseres Geschäftshaus in MINERGIE-Bauweise handelt, so sind fundierte Detailstudien auf vielen Gebieten nötig, damit einerseits der zulässige Energiebedarf gewährleistet und andererseits die Kosten genügend genau ermittelt werden können. Dabei geht es nicht nur um die detaillierte Auslegung der Gebäudetechnik (Lüftung, Kühlung, etc.), sondern auch um die Konzeption der Fassade (Wärmedämmung, Sonnenschutz, etc.) oder die Speicherfähigkeit der massiven Bauteile.

Die Ordnungsfamilie LHO SIA 102 ff. enthält für alle Fachplaner die einschlägigen Planerleistungen in baukastenartiger Form. Bei der Anwendung des Leistungsmodells geht es darum, diese für die konkrete Aufgabe in adaptierter Form in den projektbezogenen Leistungsbeschrieb zu übernehmen. Der einheitliche Aufbau aller Leistungsbeschreibungen erleichtert diesen Prozess erheblich.

D. Baukostenunabhängige Honorierung

Über die Honorierung an und für sich wird im Leistungsmodell nichts Materielles ausgesagt. Es wird lediglich postuliert, dass das Honorar auf einer «aufgabenspezifischen Aufwand- und betriebsspezifischen Kostenkalkulation» basieren soll (LM SIA 112, Seite 3).

Damit werden aber nicht ganz alle Brücken zur (baukostenabhängigen) Honorarformel abgebrochen. Das Leistungsmodell bezieht sich nämlich ausdrücklich auf die LHO SIA 102 ff., und dort finden wir folgende Aussage: «Bei spartenübergreifenden Aufgaben mit grossem Koordinationsbedarf, die aufgrund einer Vereinbarung nach der Ordnung SIA 112 (Leistungsmodell) abgewickelt werden, dient die vorliegende Ordnung dazu, innerhalb des Planerteams die Leistungen und Honorare des Architekten zu regeln» (aus der Einleitung zur LHO SIA 102; Ausgabe 2001).

Eignung des Leistungsmodells SIA 112 für Gelegenheitsbauherren

Fragen wir uns zum Schluss, welche Bedeutung das Leistungsmodell für die private Bauherrschaft hat, die nicht besonders sachkundig ist. Die Entwicklung des Leistungsmodells ist von grossen, professionellen Bauherrschaften gefordert und unterstützt worden. Meiner Ansicht nach ist es auch vor allem für sie geeignet, setzt es doch erhebliche Fachkompetenz auf Bauherrenseite voraus. Insbesondere ist es für Gelegenheitsbauherren eindeutig schwieriger einen Generalplaner-Vertrag als ein Set von Einzelverträgen mit Einzelplanern abzuschliessen (siehe «Günstiger bauen», Absatz «Das Generalplanermodell»).

Gemäss meinen Erfahrungen ist der Verzicht auf das Leistungsmodell und somit die Einzelbeauftragung von Fachplanern auch bei recht grossen und komplexen Projekten problemlos möglich. Gelegenheitsbauherren kommen somit praktisch immer ohne Leistungsmodell aus.