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A. Standortbezogene Angaben

Hier sind im Sinne eines Inventars die Randbedingungen des Standortes aufzulisten. Die Art des Baugrundes sowie die vorhandene Erschliessung (Verkehr, Werkleitungen etc.) sind zu dokumentieren.

Bei bestehenden Arealüberbauungen existiert meistens ein langfristiges Ausbaukonzept (Masterplan). Der Masterplan regelt die Anordnung der Gebäude sowie die grundsätzliche Ausgestaltung der Versorgung (Konzept der Wärmeerzeugung, Lage der Installationskanäle etc.). Das vorgesehene Bauvorhaben soll diesen Leitlinien entsprechen.

Normalerweise ist es nicht nötig, die gesetzlichen Vorschriften anzugeben. Die Wettbewerbsteilnehmer der Gesamtleistungsausschreibung kümmern sich im eigenen Interesse selber um diese Belange.

B. Betriebliche Nutzung, Raumprogramm

Die nutzungsbedingten Vorgaben an das Bauwerk können hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad je nach Bauprojekt sehr unterschiedlich abgefasst sein. Bei einer materialflussintensiven Fabrik (Herstellung von grossen Produkten) sind folgende Möglichkeiten denkbar:

 

  • Layout der betrieblichen Nutzung

Für das Pflichtenheft wird häufig eine Darstellungsart gewählt, die aus einer Mischform zwischen Detaillayout (Maschinenlayout) und Blocklayout (Abteilungslayout) besteht. Die unkritischen Abteilungen werden soweit wie möglich in Blockform (daher Blocklayout) angegeben und lediglich die kritischen bis ins Detail geplant. Meistens werden im Layout gewisse Flächenreserven vorgesehen für allfällige Kapazitätserweiterungen.

 

  • Statische Anforderungen

Zu den statischen Anforderungen gehören die Nutzlasten von Decken und Böden. Es empfiehlt sich, die zulässigen Belastungen nicht zu knapp anzusetzen. Ein weiterer Punkt, der in dieser Rubrik spezifiziert werden kann, sind die Traglasten von Hallenkranen. Extremfälle der Belastung müssen genau beschrieben werden, beispielsweise dann, wenn sich mehrere Krane auf der gleichen Kranbahn befinden.

 

  • Raumhöhen

Bei den meisten Bauprojekten genügt es, die minimale lichte Raumhöhe anzugeben. Bei komplexeren Fällen jedoch kann es vorkommen, dass der Schnitt des Gebäudes (lichte Raumhöhen, Kranhakenhöhen etc.) aufgrund der betrieblichen Anforderungen bereits weitgehend bestimmt ist.

 

  • Medienversorgung der Betriebseinrichtungen

Für Maschinen und Anlagen werden im Pflichtenheft die Anschlusswerte für Medien aller Art angegeben (Stark- und Schwachstrom, Abluft, Druckluft, Wasser, Abwasser etc.). Meist ist dies nicht allzu schwierig. Für die Starkstromversorgung beispielsweise kann die Liste der elektrischen Anschlusswerte (in kW) von einem Betriebselektriker in der Regel problemlos erstellt werden. Wenn bereits vergleichbare ähnliche Anlagen bestehen, kann er vermutlich sogar auf Erfahrungszahlen über den sogenannten Gleichheitsfaktor zurückgreifen, der zur Dimensionierung der Trafoanlage benötigt wird.

 

  • Stützenstellung

Bei der Wahl der Stützenstellung muss bei industriellen Bauvorhaben oft ein Kompromiss zwischen ökonomischen Gesichtspunkten und betrieblichen Erfordernissen gefunden werden. Die Stützenstellung mit den geringsten Baukosten ist für betriebliche Nutzungen vielfach unzweckmässig.

Vor allem bei Hallenbauten kommt es in der Praxis recht häufig vor, dass durch die betriebliche Nutzung die Stützenstellung bereits weitgehend festgelegt ist.

 

  • Raumklima

Die nutzungsbedingten Anforderungen an das Raumklima wie Luftwechselzahlen, Lufttemperatur und dergleichen müssen spezifiziert werden. Die Auslegung der Lufttemperatur kann manchmal kontrovers sein. Es ist denkbar, dass für das Personal aus physiologischen Gründen eine Temperatur von 18 Grad genügt. Trotzdem muss die Halle 20 Grad warm sein, weil betriebliche Gründe wie etwa ein Aushärtungsprozess dies erfordern.

 

  • Bauherrenseitige Planungen und Lieferungen

In der Regel beschafft die industrielle Bauherrschaft die (vorwiegend mobilen) Maschinen, die sie für die Produktion benötigt, ausserhalb des Totalunternehmer-Werkvertrages mit einem separaten Budget selber. Manchmal ist dieses Vorgehen auch bei einzelnen fest eingebauten Betriebseinrichtungen (Sandstrahlanlage, Spritzkabine etc.) sinnvoll. Der grössere Teil der Betriebseinrichtungen jedoch wird mit Vorteil ins Leistungspaket des Totalunternehmers eingeschlossen. Die betreffenden Positionen wie Krane, Druckluftanlage, Verschieberegale und dergleichen sind genau zu spezifizieren.

Später (Absatz «Eigenleistungen») werden wir näher auf den Aspekt der bauherrenseitigen Planungen und Lieferungen (Eigenleistungen) eingehen.

 

  • Nichtbetriebliche Nutzungen

Normalerweise gibt es bei einer Fabrik immer auch Nutzungsbereiche wie Büros, Garderoben oder technische Zentralen, die nicht Teil eines betrieblichen Ablaufes sind und beliebig angeordnet werden können. Diese nichtbetrieblichen Nutzungen werden in Form eines normalen Raumprogrammes spezifiziert.