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Wir sprechen von Spontanberatung, wenn eine Bauherrschaft während ihres Bauvorhabens nur ein einziges Mal oder allenfalls ganz wenige Male unabhängige Beratung wünscht. Dazu bieten sich zwei Zeitpunkte besonders an: der Projektstart und die Zeit kurz vor Baubeginn. Ein Zeitaufwand von zwei bis drei Stunden reicht oft aus, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Als Richtwert für die Entschädigung kann ein Betrag von 300 Fr. angenommen werden.
Nachfolgend einige Beispiele von Fragen ein, die von Bauherrschaften von Einfamilienhäusern im Rahmen von Spontanberatungen häufig gestellt werden:
- übliche Höhe des Architektenhonorars; Punkte, die beim Honorarvertrag speziell zu beachten sind
- Aufteilung der Architektenleistung auf zwei Vertragspartner (Architekt für die Projektierung; Ausführungsspezialist für Bauleitung und Kostenwesen)
- Richtwerte für Kubikmeterpreise
- Beurteilung von Generalunternehmer-Werkverträgen für Typenhäuser und vorgefertigte Häuser
- Empfehlungen zur Vermeidung von Kostenüberschreitungen
- Expertisen bei Streitfällen (z.B. bei Honorarfragen oder Baumängeln)
>> Kontakt
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