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Kapitel 4:

Werkvertrag

Beim Erstellen von Bauwerken steht ein juristischer Begriff absolut im Zentrum: der Werkvertrag. Vertragliche Abmachungen zwischen der Bauherrschaft auf der einen Seite und Baumeister, Elektriker oder Gipser auf der anderen Seite sind klassische Werkverträge. Allerdings gibt es eine ganze Menge von Gesetzen, Normen, Ordnungen und Empfehlungen, die alle irgendwie mit dem Werkvertragsrecht in der Bauwirtschaft zu tun haben. – Was wir daher zuerst brauchen, ist ein Überblick. Wie findet man sich im Dschungel der Gesetze und Normen zurecht?


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