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Projektorganisation

In diesem Abschnitt befassen wir uns mit der Projektorganisation beim traditionellen Architektenverfahren, also der Bauausführung mit Einzelunternehmern unter der Bauleitung des Architekten.

Das Planungsteam und der Gesamtleiter

Die wesentlichen Besonderheiten der Projektorganisation beim traditionellen Architektenverfahren lassen sich anhand des nachfolgend dargestellten Organigramms erläutern. Das Kernstück des Organigramms ist das Planungsteam. Es umfasst die üblichen Planungsdisziplinen der Bauwirtschaft wie Architektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnikplanung und weitere mehr.

Geführt wird das Planungsteam vom sogenannten Gesamtleiter. Er ist der wichtigste Gesprächspartner der Bauherrschaft. Der gesamte Informationsfluss zwischen Bauherrschaft und Planungsteam läuft über ihn. Er hat die Oberaufsicht über den gesamten Projektablauf. Er steuert nicht nur die Tätigkeit des Architekturbüros einschliesslich des Bauleiters, sondern koordiniert sämtliche beteiligten Planer. Seine Aufgaben sind in der SIA-Honorarordnung 102 in den Grundzügen geregelt (Art. 3.4 Abs. 1 SIA 102). Sie umfassen insbesondere die Koordination der Leistungen aller Beteiligten, die fachliche und administrative Leitung des Planerteams sowie die Zuteilung von Aufgaben im Planerteam.

Im dargestellten Organigramm ist das Architekturbüro somit nicht nur an einer Stelle vertreten, sondern sein Leistungsspektrum ist auf drei Teilfunktionen aufgeteilt. Zunächst ist es verantwortlich für die Fachplanung auf dem Gebiet der Architektur, so wie beispielsweise der Bauingenieur als anderer Fachplaner (Spezialist) zuständig ist für die Tragwerksplanung. Zusätzlich nimmt das Architekturbüro noch die Teilfunktionen der Gesamtleitung und der Bauleitung wahr.

Der Gesamtleiter als oberster Koordinator sämtlicher Beteiligten ist oft ein erfahrener Chefarchitekt. Leiter des bürointernen Teams im Architekturbüro für das konkrete Projekt (siehe Kästchen «Architekt als Fachplaner» im Organigramm) ist meistens der Architekt, der den Entwurf ausgearbeitet hat. Oft werden die beiden Funktionen in Personalunion von der gleichen Person wahrgenommen: Der Entwurfsarchitekt ist also auch der Gesamtleiter.

Für die Bauleitung jedoch ist in der Regel eine andere Person zuständig, die meistens ebenfalls dem Architekturbüro angehört. Es ist allerdings auch möglich, die Architektenarbeit aufzuteilen und die Bauleitung vom Hauptauftrag abzuspalten. Darauf gehen wir im nachfolgenden Absatz ein («Architektenarbeit aufteilen?»). – Nicht dargestellt im Organigramm ist die sogenannte Fachbauleitung der Fachplaner. Der Elektroplaner beispielsweise kümmert sich um die Fachbauleitung auf dem Gebiet der elektrischen Installationen.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Gesamtleiter nicht unbedingt ein Architekt sein muss, auch nicht bei Projekten des Hochbaus. Es ist denkbar, dass etwa bei einem Industriebau ein Bauingenieur als Gesamtleiter eingesetzt wird oder bei einer Kehrichtverbrennungsanlage ein Maschineningenieur. Das betreffende Ingenieurbüro übernimmt dann auch die Funktion der Bauleitung. Die Tätigkeit des Architekturbüros im Projektteam beschränkt sich dann auf den Leistungsumfang «Architekt als Fachplaner».

Ein Aspekt soll bei den Betrachtungen zur Projektorganisation noch präzisiert werden. Es geht hier ausschliesslich um die Belange der projektbezogenen Führung. Die dargestellten Linien im Organigramm stellen also den Dienstweg dar. Davon zu unterscheiden sind die vertraglichen Beziehungen. Diese können ganz anders sein als die Führungsbeziehungen. Es ist beispielsweise möglich, dass die Bauherrschaft mit allen Planern im Planungsteam einzeln Honorarverträge abschliesst. Dieses direkte vertragliche Verhältnis (beispielsweise zum Bauingenieur) geht aus dem Organigramm aber nicht hervor. Es wird auch nicht abgebildet, dass die Bauherrschaft beim traditionellen Architektenverfahren mit den Werkunternehmern und Lieferanten vertragliche Bindungen hat.

Projektorganisation beim Architektenverfahren (Organigramm)

Architektenleistungen aufteilen?

Es sind nicht alle Architekturbüros in der Lage, die gesamten Architektenleistungen gemäss dem Leistungsbeschrieb (Art. 4) der SIA-Honorarordnung 102 mit der gleichen hohen Fachkompetenz zu erbringen. Das Kerngebiet vieler Architekten ist die Planung. Mit der Bauausführung befassen sie sich entweder gar nicht oder dann doch weniger intensiv als mit der Planung.

Zum Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung ist für die Bauherrschaft der letzte Moment gekommen, um sich noch einmal Gedanken zu machen über die fachliche Kompetenz des Architekturbüros auf dem Gebiet von Bauleitung und Kostenwesen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, für diese Teile der Architektenarbeit zusätzliches Fachwissen beizuziehen. Dieser Entscheid wird zwar meistens schon während der Projektierung gefällt, aber jetzt bietet sich dazu die letzte Gelegenheit.

Konkret kann beispielsweise ein sogenannter «Baumanager» oder ein freierwerbender Bauleiter beigezogen werden, dem die Bauleitung einschliesslich des gesamten Kostenwesens übertragen wird. Oft geschieht diese Einbindung in Form einer Unterbeauftragung durch den Hauptauftragnehmer, den Architekten. Diese Lösung hat hinsichtlich der Haftung für den Bauherrn Vorteile.

Es kann aber auch in Erwägung gezogen werden, dass die Bauherrschaft den ausführungsbezogenen Teil der Architektenarbeit direkt in Auftrag gibt. Hier können sich aber heikle Fragen stellen. Es ist insbesondere zu klären, welcher der beiden Vertragspartner die Gesamtleitung innehat. Die Verantwortung für die Gesamtleitung muss zudem während der Projektierungsphase nicht unbedingt gleich geregelt sein wie während der Ausführungsphase.