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Erläuterungen zu den Honorarfaktoren

In diesem Abschnitt werden die Honorarfaktoren, die wir im letzten Abschnitt bereits kennengelernt haben, näher vorgestellt. Dabei konzentrieren wir uns, wie im einleitenden Beispiel, auf die Verhältnisse bei den Architekten. Zudem beschränken wir uns auf einige wichtige Aspekte. Für den konkreten Anwendungsfall ist es unbedingt angezeigt, die Familie der SIA-Honorarordnungen 102 ff. (Ausgabe 2003) zu konsultieren.

Faktor B (aufwandbestimmende Baukosten)

Regelungen zu den aufwandbestimmenden Baukosten finden sich in Art. 7.5 SIA 102 (Ausgabe 2003). Aufwandbestimmend und somit massgebend für das Honorar sind in der Regel die eigentlichen Bauarbeiten, und zwar für Gebäude, Umgebung und Erschliessung. Auch Betriebseinrichtungen können honorarberechtigt sein, insbesondere dann, wenn sie den Charakter von Bauarbeiten haben (z.B. Spezialfundamente von Maschinen oder betriebsspezifische Medienversorgung). Bei den Vorbereitungsarbeiten (Baugrubensicherung, Pfählung etc.) ist im Einzelfall zu klären, ob sie für den Architekten aufwandbestimmend und daher auch honorarberechtigt sind. Nicht massgebend für das Honorar sind in jedem Fall das Grundstück, die Honorare selber sowie Baunebenkosten aller Art (Finanzierung, Gebühren etc.).

Massgebend sind die effektiv bezahlten Beträge gemäss Bauabrechnung nach Abzug des Rabatts. Gemäss der aktuellen SIA-Honorarordnung 102 (Ausgabe 2003) soll der Skonto nicht mehr abgezogen werden, um die aufwandbestimmenden Kosten zu ermitteln (Art. 7.5 Abs. 2 SIA 102; Ausgabe 2003). Meines Erachtens ist es deshalb prüfenswert, das Honorar pauschal festzulegen (meistens auf der Basis des Kostenvoranschlags). So erspart man sich nämlich den Arbeitsgang, die Bauabrechnung noch um Skontobeträge und allfällige weitere Posten zu bereinigen, um zu den aufwandbestimmenden Baukosten zu gelangen.

Faktor p (Grundfaktor für den Stundenaufwand)

Mit dem Faktor p (Grundfaktor für den Stundenaufwand) wird der statistisch ermittelte Zusammenhang zwischen der Projektgrösse (Baukosten) und dem Stundenaufwand (durchschnittlicher Zeitaufwand Tm) in der Honorarformel (Zeitaufwandmodell) abgebildet. Die Werte für den Faktor p werden vom SIA erhoben und basieren auf Nachkalkulationen von Bauprojekten seiner Mitglieder. – Der SIA publiziert nicht direkt die Werte für den Faktor p, sondern die statistischen Koeffizienten Z1 und Z2. Die p-Werte können daraus anhand der nachfolgend wiedergegebenen Formel berechnet werden (Art 7.2 Abs. 2 SIA 102; Ausgabe 2003). Die aktuellen Z-Werte werden vom SIA periodisch bekannt gegeben und können unter anderem auch auf seiner Website abgerufen werden.

Ermittlung des Grundfaktors p für den Stundenaufwand

Bei der Umstellung auf das neue Zeitaufwandmodell 2003 hat sich das Problem ergeben, dass der SIA für die neuen p-Werte anfänglich zu tiefe Werte publiziert hat. Dies hat zur Folge gehabt, dass auch der durchschnittliche Zeitaufwand Tm zu tief gewesen ist. Die Anwender der Honorarformel haben dadurch die mit der Honorarformel errechneten Zeitbudgets kaum einhalten können: Der effektive Stundenaufwand ist regelmässig höher gewesen als die Summe, die vorgängig mit der Honorarformel errechnet worden ist.

Für aufmerksame Marktbeobachter ist es nicht unbedingt überraschend gewesen, dass mit den p-Werten etwas nicht stimmen konnte. Um mit der neuen Honorarformel des Zeitaufwandmodells (2003) auf das gleiche Honorar zu kommen wie mit der alten, hätte der Anbieter nämlich einen durchschnittlichen Stundenansatz von 134.50 Fr. verrechnen müssen, was in der Praxis kaum nachhaltig ist (Quelle: Hans Röthlisberger: Neuerungen im Honorarwesen; Beilage zum Buch «Günstiger bauen»; Jahr 2004; Seiten B27 f. und B32 ff.).

Der SIA hat reagiert und zusätzliche statistische Untersuchungen veranlasst. Dies hat zu einer Revision der Z-Werte (resp. der darauf basierenden p-Werte) geführt. Die p-Werte sind dadurch grösser geworden, und mit ihnen der durchschnittliche Zeitaufwand Tm.

Um die Veränderungen der Kalkulationsgrundlagen für die Ermittlung des Honorars nach dem Zeitaufwandmodell im Laufe der letzten rund zehn Jahre (2003–2012) besser zu verstehen, betrachten wir die nachfolgende Tabelle. Sie kann wie folgt interpretiert werden:

  • Faktor p

Der Anstieg des Faktors p im erwähnten Zeitraum geht aus der Spalte 2 hervor. Bei 2 Mio. Fr. aufwandbestimmenden Baukosten hat p 2003 den Wert 0.1085% gehabt (mit Z1 = 0.051 und Z2 = 7.25); 2012 ist p auf 0.1460% angestiegen (mit Z1 = 0.062 und Z2 = 10.58).

  • Durchschnittlicher Zeitaufwand Tm

Der durchschnittliche Zeitaufwand Tm (Spalte 3) ist im gleichen Zeitraum analog angestiegen. Bei 2 Mio. Fr. aufwandbestimmenden Baukosten hat er zuerst (Jahr 2003) 2 171 Stunden betragen und am Schluss (Jahr 2012) 2 919 Std. Dank einer besseren statistischen Auswertung von abgeschlossenen Projekten ist somit der durchschnittliche Zeitaufwand Tm in der neuen Honorarformel (Zeitaufwandmodell) im Zeitraum 2003 bis 2012 um rund 30% angestiegen.

  • Durchschnittlicher Zeitaufwand Tm pro 1 Mio. Fr. Baukosten

Das Wesen des Faktors p erschliesst sich der Leserschaft anschaulich anhand der Spalte 4. 2012 beträgt der durchschnittliche Zeitaufwand Tm eines Projektes mit 1 Mio. Fr. aufwandbestimmenden Baukosten 1678 Std. Bei einem doppelt so grossen Projekt (2 Mio. Fr.) ist der Zeitaufwand aber nicht doppelt so gross, sondern nur 2 919 Std. (siehe Spalte 3), was 1 460 Std. pro Mio. Fr. Bausumme ergibt. Je grösser das Projekt ist, desto weniger Stunden stehen pro Mio. Fr. Bausumme zur Verfügung. Bei 10 Mio. Bausumme beispielsweise ergeben sich noch 1 111 Stunden pro Mio. Fr.

Faktor p und durchschnittlicher Zeitaufwand Tm im Zeitraum 2003 bis 2012

Anmerkung:
Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Zeitaufwands Tm in der obigen Tabelle seien die folgenden Bedingungen erfüllt: n = 1.0; q = 100%; i = 1.0

  • Ergebnis

Einen wichtigen Befund zu den oben stehenden Untersuchungen zur Veränderung der Kalkulationsgrundlagen halten wir nochmals fest: Aufgrund der Resultate von statistischen Auswertungen von abgeschlossenen Projekten durch den SIA ist der durchschnittliche Zeitaufwand TM in der neuen Honorarformel (Zeitaufwandmodell; Art. 7 SIA 102 ff.; Ausgabe 2003) im Zeitraum 2003 bis 2012 um rund 30% angestiegen.

Faktor n (Schwierigkeitsgrad)

Das Honorar soll bei anspruchsvollen Bauaufgaben höher sein als bei einfachen. Das Mass der Schwierigkeit wird durch den Schwierigkeitsgrad n berücksichtigt. Bei normalen Bauwerken ist n gleich 1.

Die SIA-Honorarordnung 102 enthält eine Tabelle mit Vorschlägen zur Einstufung von Bauwerken. Allerdings ist der Ermessensspielraum für die Einstufung recht gross, wie einige Beispiele aus dem Gebiet des Wohnungsbaus zeigen (siehe nachfolgende Tabelle). Es gibt keinen objektiven Massstab dafür, ob beispielsweise ein Einfamilienhaus als «durchschnittlich» (n = 1.0) oder «mit individuellen Ansprüchen» (n = 1.1) einzustufen ist. Der gewählte Schwierigkeitsgrad hat aber erhebliche Auswirkungen auf das Zeitbudget und somit auf das Honorar. Eine Reduktion des Schwierigkeitsgrads n von 1.1 auf 1.0 bewirkt eine Verminderung des Honorars um rund 10%.

Bei der alten Honorarformel (Kostentarif) ist der Schwierigkeitsgrad n der wohl heikelste Verhandlungsgegenstand bei Honorarverträgen gewesen. Heute hat er seine Dominanz etwas verloren, da die Honorarkalkulation mit zusätzlichen neuen Faktoren (insbesondere i und h) gesteuert werden kann.

Schwierigkeitsgrade n für Architekten bei einigen ausgewählten Bauwerksarten (Art. 7.8 sowie Art. 7.2 Abs. 1 SIA 102; Ausgabe 2003)

Honorarfaktoren – Fortsetzung 1