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B. Bauausführung durch eine Generalunternehmung

Die Bauausführung durch eine Generalunternehmung ist, und das mag viele überraschen, nicht grundsätzlich verschieden vom traditionellen Architektenverfahren, sondern lediglich eine Untervariante davon. Die Planung wird in der Regel genau gleich durch unabhängige Planer erbracht. Der Unterschied liegt lediglich in der Bauausführung. Die Bauherrschaft bestellt beim GU-Verfahren das komplette Bauwerk bei einem Generalunternehmer und nicht einzelne Arbeitsgattungen bei einer Vielzahl von Einzelunternehmern. Sie schliesst dafür nur einen Vertrag ab: den Generalunternehmer-Werkvertrag. Weil sich der Einflussbereich des Generalunternehmers auf die Ausführung beschränkt (und nicht auf die Planung), ist sein Spielraum zur Beeinflussung der Kosten recht gering.

Die Generalunternehmer, die im VSGU (Verband der schweizerischen Generalunternehmer) zusammengeschlossen sind, führen in der Schweiz jährlich Bauleistungen von etwa 4 Mrd. Fr. aus. In dieser groben Zahl sind auch die Leistungen enthalten, die sie als Totalunternehmer erbringen. Gemessen am gesamten Bauvolumen des Hochbaus von rund 40 Mrd. Fr. ergibt dies einen Marktanteil von ungefähr 10%.

 

  • Eigenschaften

Es ist ein charakteristisches Merkmal des Generalunternehmers, dass er Garantien abgibt, die unabhängige (beauftragte) Planer nicht abgeben können. Der Generalunternehmer nimmt der Bauherrschaft Risiken ab. Diese Garantien (z. B. Einhaltung eines Kostendaches) müssen aber finanziert werden. Bei gleichwertiger fachlicher Kompetenz (Planung, Bauleitung, Organisation etc.) dürften daher die Gesamtkosten beim Generalunternehmer etwa gleich hoch oder sogar um einen Risikozuschlag von einigen Prozenten höher sein als beim traditionellen Vorgehen.

Anders ist es jedoch, wenn der Architekt eher den gestalterisch-künstlerischen Aspekten zugetan ist und auf dem Gebiet der Bauausführung keinen speziellen Ehrgeiz entwickelt. In diesen Fällen dürfte es sich kostenmässig lohnen, für die Bauausführung einen Generalunternehmer beizuziehen. Vermutlich dürfte dies bei mindestens der Hälfte aller Bauvorhaben angezeigt sein.

Für die Bauherrschaft nehmen beim Generalunternehmermodell nicht nur die Risiken ab, sondern auch die zeitliche Beanspruchung für die Projektbetreuung. Weil sie für die ganze Ausführung nur einen Vertragspartner hat, reduziert sich dadurch der Aufwand für Vertragsverhandlungen, Zahlungswesen und viele weitere Dinge.

Detailliertere Besprechung im Teil II des Buches

Da die Bauausführung mit einer Generalunternehmung eine Untervariante des traditionellen Architektenverfahrens ist, behandeln wir sie auch in diesem Zusammenhang. Wir widmen ihr das Kapitel 12 im Teil II.