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Leistungsspektrum der Bauherrenberatung
Projektmanagement (bauherrenseitige Projektleitung)
Das Leistungsspektrum des Projektmanagements (bauherrenseitige Projektleitung) lässt sich in vier Bereiche gliedern:

Bereich 1: Projektdefinition

Karikatur: Projektdefinition
Projektdefinition des eigenen Traumhauses
Mit der Projektdefinition werden die grossen Leitlinien des Projekts festgelegt. Es geht um Themen wie Nutzungskonzept, Raumprogramm, Energiekonzept, Kostendach, Terminziel, etc. Die Projektdefinition ist weitgehend eine Bauherrenaufgabe. Bei einem Geschäftshaus mit Mietflächen braucht es dazu Marketingfachleute für Büroflächen, bei einem Industriebauprojekt Fachleute für die betrieblichen Abläufe (Betriebsplaner). Oft werden auch externe Experten bei gezogen.

Das Resultat der Projektdefinition ist das Pflichtenheft. Neben der Spezifikation von räumlichen Anforderungen haben Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit eine grosse Bedeutung. Belastbare Aussagen zu den Baukosten sind daher notwendig.

Zum Zeitpunkt der Projektdefinition hat die Bauherrschaft die Bauplaner oft noch nicht beauftragt.


Bereich 2: Planer beauftragen

Karikatur: Honorarwesen
Die Honorarformel der Bauplaner mag manchem Bauherr als eine Art Zauberformel erscheinen
Die Beauftragung der Planer ist eine zentrale Bauherrenaufgabe. Der Architekt ist meistens die wichtigste Vertrauensperson der Bauherrschaft, wodurch seine Auswahl besonders sorgfältig vorgenommen werden muss. Weiter zu evaluieren sind der Bauingenieur, die Planer für die Gebäudetechnik sowie allenfalls noch Spezialisten und Berater.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Projektbeteiligten werden anhand der Projektorganisation geregelt. Sie gibt auch Aufschluss über die Informationsflüsse. Der Leiter des Planerteams (meistens der Architekt) wird nach SIA als Gesamtleiter bezeichnet.

Das Honorarwesen des SIA ist geregelt in der Familie der SIA-Honorarordnungen 102 ff. Seit dem Jahr 2003 werden Honorarverträge gemäss dem damals entwickelten Zeitaufwandmodell abgeschlossen. Die genannten Ordnungen sind 2014 letztmals revidiert worden.

Für eine Gelegenheitsbauherrschaft ist es nicht einfach, das Honorarwesen zu verstehen und die damit verbundenen Planungsverträge abzuschliessen. Sachkundige externe Beratung ist daher häufig erwünscht.

Siehe dazu auch «Beratung bei Honorarverträgen». >> Mehr...


Bereich 3: Planungsphase

Terminplan für die bauherrenseitige Projektleitung
Terminplan für die bauherrenseitige Projektleitung
Nach der Projektdefinition und der Auswahl der Planer beginnt die Planungsphase. Jetzt bekommt das Bauvorhaben seine Form, es wird «entworfen». Auf der Basis des Pflichtenhefts (Raumprogramms) wird das Projekt in mehreren Stufen so weit konkretisiert, bis es von der Bauherrschaft genehmigt wird und das Baugesuch eingereicht werden kann. Gleichzeitig müssen genügend genaue Angaben zu den Baukosten vorliegen (Kostenvoranschlag).

In der Planungsphase lassen sich die Kosten durch ein zielgerichtetes Vorgehen in einer grossen Bandbreite beeinflussen. Die Projektleitung der Bauherrschaft soll ihren Einfluss wahrnehmen, damit ein kostenoptimiertes Projekt entsteht. Mittel dazu sind das Festlegen von Qualitäten und Materialien aller Art im Rahmen des Baubeschriebs sowie laufende Entscheide zusammen mit den Planern zu Zwischenstufen der Projektierung.

Die Aufgaben der bauherrenseitigen Projektleitung sind während der Planungsphase einschliesslich der Vorbereitungsphase der Realisierung vielfältig. Der Terminplan nebenan gibt davon einen Eindruck. Er enthält die wichtigsten bauherrenrelevanten Tätigkeiten, einschliesslich ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten. Er zeigt auf, wo es keine Verzögerungen geben darf, nämlich bei den Tätigkeiten des so genannten kritischen Wegs. Aus dem Plan geht schliesslich hervor, welche planerischen Meilensteine es gibt und wie diese mit den Entscheidungszeitpunkten der Bauherrschaft (Baukommissionssitzungen) synchronisiert sind. >> Mehr ..

Die Projektleitung der Bauherrschaft hat unter anderem die Aufgabe, Bauplanung und Nutzung zu koordinieren. Sie muss dafür sorgen, dass die Nutzeranforderungen in einem genügenden Detaillierungsgrad erarbeitet werden und vollständig in die Bauplanung einfliessen.


Bereich 4: Realisierungsphase

Karikatur: Im Dickicht der Normen
Im Dickicht der Normen
Im Hinblick auf die Bauausführung muss die Bauherrschaft entscheiden, welches Realisierungsmodell sie wählen will. In der Praxis vorherrschend ist die traditionelle Bauausführung mit Einzelunternehmen. Alternative Varianten sind das Generalunternehmermodell oder der Kostengarantievertrag SIA.

Die Weichen zur Wahl des Realisierungsmodells werden oft erst in der Vorbereitungsphase der Bauausführung gestellt, es sind aber auch frühere Entscheidungszeitpunkte möglich.

Die bauherrenseitige Projektleitung muss während der Realisierungsphase viele Aufgaben wahrnehmen. Im Rahmen der Detailplanung werden im Hinblick auf die Projektoptimierung laufend Entscheide gefällt und Detailspezifikationen aller Art festgelegt. Mit Unternehmern und Lieferanten werden Vertragsverhandlungen geführt und Werkverträge abgeschlossen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Interessen der Bauherrschaft gebührend berücksichtigt sind, beispielsweise hinsichtlich Sicherheitsleistungen oder Garantien.

Die Projektleitung der Bauherrschaft hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die nötigen Instrumente zur Überwachung der Kosten eingerichtet werden.

Die Abschlussphase beinhaltet vielfältige Aufgaben für die Bauprojektleitung. Sie umfasst die Abnahme des Werkes und die Kontrolle der Schlussabrechnung. Letztere kann insbesondere beim Generalunternehmermodell recht anspruchsvoll sein, speziell beim Vertragsmodell des Kostendachs mit offener Abrechnung.